Diakonie-Zitat: Auch Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Weihnachten
Diakonie Deutschland. Menschen, die von Hartz IV leben, werden an Weihnachten besonders stark ausgegrenzt. Sie können sich häufig weder einen Tannenbaum, noch Geschenke oder ein gutes Essen leisten. Kinder sind davon am meisten betroffen.
Dazu sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:
„Alle Menschen haben das Recht auf ein schönes Weihnachtsfest – auch, wenn sie von Hartz IV leben. Doch die Realität sieht anders aus: Weihnachten ist in Hartz IV nicht vorgesehen. Kosten für Weihnachtsschmuck, einen Tannenbaum oder Geschenke wurden aus dem Regelsatz gestrichen. Sie gelten als ´nicht regelsatzrelevant`. Weihnachten ist aber kein unnötiger Luxus! Menschen, die in Armut leben, werden ohnehin tagtäglich ausgegrenzt. Gerade in der Weihnachtszeit dürfen wir an den Schwächsten der Gesellschaft nicht vorbeisehen, sondern müssen sie und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt rücken. Die Feier der Geburt Jesu ist jedes Jahr wieder ein Fest der Hoffnung und der Zuversicht. Die Menschen, die es ohnehin schwer haben im Leben, müssen daran ganz besonders teilhaben können. Deshalb setzt sich die Diakonie dafür ein, wenigsten die Streichung des Weihnachtsschmucks aus dem Regelsatz auszugleichen. Mit einem Weihnachtsgeld von mindestens 30 Euro könnten sich auch Hartz-IV-Empfänger eine schöne Feier leisten. Denn: Weihnachten ist ein Fest für alle Menschen.“
Zum Hintergrund:
Im Regelsatz für Arbeitslose ist ein Weihnachtsfest nicht vorgesehen. Bis 2005 gab es in der Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe. Mit der Hartz-IV-Einführung wurde sie für Arbeitslose und ihre Familien abgeschafft. Weder die Anschaffungskosten für einen Tannenbaum noch für Adventsschmuck sind in die Regelsatzermittlung eingeflossen. Die dafür ermittelten Ausgaben von 32,40 Euro wurden als “nicht regelsatzrelevant” eingestuft. Die Diakonie plädiert dafür, wenigstens die Streichung des Weihnachtsschmucks auszugleichen – mit einem Weihnachtsgeld von mindestens 30 Euro.
Quelle: Diakonie Deutschland, 11.12.2019